
E-Mail-Marketing und DSGVO: Was Online-Shops im DACH-Raum beachten sollten
Double-Opt-In, Bestandskunden, Abmeldelink: Die wichtigsten DSGVO-Grundlagen für E-Mail-Marketing im DACH-Raum.

E-Mail-Marketing und DSGVO: Was Online-Shops im DACH-Raum beachten sollten
Double-Opt-In, Bestandskunden, Abmeldelink: Die wichtigsten DSGVO-Grundlagen für E-Mail-Marketing im DACH-Raum.
Bevor du die erste Kampagne verschickst, muss die Grundlage stimmen: Wer bekommt deine Mails, und hat diese Person zugestimmt? Im DACH-Raum sind die Regeln strenger als zum Beispiel in den USA. Hier die wichtigsten Punkte aus der Praxis. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Double-Opt-In ist Standard
Wer sich für deinen Newsletter einträgt, bestätigt die Anmeldung mit einem Klick in einer zweiten Mail. Damit kannst du nachweisen, dass die Person wirklich zugestimmt hat. In Klaviyo stellst du das pro Liste ein. Für Shops in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das der sichere Weg.
Rabatt gegen Anmeldung sauber formulieren
Ein Willkommensrabatt ist völlig in Ordnung. Wichtig ist, dass im Formular klar steht, wofür sich jemand anmeldet: Newsletter mit Angeboten und Neuigkeiten. Ein Häkchen, das schon gesetzt ist, ist keine Einwilligung.
Bestandskunden: die Ausnahme mit Bedingungen
Wer bei dir gekauft hat, darfst du unter engen Bedingungen auch ohne Newsletter-Anmeldung zu ähnlichen Produkten anschreiben. Der Kunde muss beim Kauf darauf hingewiesen werden und jederzeit widersprechen können. Im Zweifel holst du dir lieber eine echte Einwilligung, zum Beispiel per Checkbox im Checkout.
Abmelden muss einfach sein
Jede Marketing-Mail braucht einen gut sichtbaren Abmeldelink und ein Impressum. Klaviyo fügt den Abmeldelink automatisch ein. Prüfe trotzdem, ob er in deinem Template nicht im Kleingedruckten verschwindet.
Transaktionsmails sind etwas anderes
Bestellbestätigung und Versandinfo darfst du ohne Newsletter-Einwilligung schicken. Werbung gehört dort aber nur sparsam hinein. Sonst wird aus der Servicemail eine Werbemail, und dafür brauchst du wieder eine Zustimmung.
Unser Tipp
Klär die Grundlagen einmal sauber mit deinem Datenschutz-Beauftragten oder Anwalt. Danach kannst du dich auf das konzentrieren, was Umsatz bringt: gute Flows und Kampagnen. Wenn du wissen willst, wo dein Setup gerade steht, schauen wir uns das im kostenlosen E-Mail-Audit an.
Mehr dazu: E-Mail-Marketing für Online-Shops im DACH-Raum. Passend zum Thema: Welche Klaviyo-Flows braucht ein Online-Shop?
Ads holen sie rein.
E-Mails holen
sie zurück.
Im kostenlosen Audit schauen wir, wo dein E-Mail-Kanal steht und was er bringen kann.
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Double-Opt-In, Bestandskunden, Abmeldelink: Die wichtigsten DSGVO-Grundlagen für E-Mail-Marketing im DACH-Raum.
Bevor du die erste Kampagne verschickst, muss die Grundlage stimmen: Wer bekommt deine Mails, und hat diese Person zugestimmt? Im DACH-Raum sind die Regeln strenger als zum Beispiel in den USA. Hier die wichtigsten Punkte aus der Praxis. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Double-Opt-In ist Standard
Wer sich für deinen Newsletter einträgt, bestätigt die Anmeldung mit einem Klick in einer zweiten Mail. Damit kannst du nachweisen, dass die Person wirklich zugestimmt hat. In Klaviyo stellst du das pro Liste ein. Für Shops in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das der sichere Weg.
Rabatt gegen Anmeldung sauber formulieren
Ein Willkommensrabatt ist völlig in Ordnung. Wichtig ist, dass im Formular klar steht, wofür sich jemand anmeldet: Newsletter mit Angeboten und Neuigkeiten. Ein Häkchen, das schon gesetzt ist, ist keine Einwilligung.
Bestandskunden: die Ausnahme mit Bedingungen
Wer bei dir gekauft hat, darfst du unter engen Bedingungen auch ohne Newsletter-Anmeldung zu ähnlichen Produkten anschreiben. Der Kunde muss beim Kauf darauf hingewiesen werden und jederzeit widersprechen können. Im Zweifel holst du dir lieber eine echte Einwilligung, zum Beispiel per Checkbox im Checkout.
Abmelden muss einfach sein
Jede Marketing-Mail braucht einen gut sichtbaren Abmeldelink und ein Impressum. Klaviyo fügt den Abmeldelink automatisch ein. Prüfe trotzdem, ob er in deinem Template nicht im Kleingedruckten verschwindet.
Transaktionsmails sind etwas anderes
Bestellbestätigung und Versandinfo darfst du ohne Newsletter-Einwilligung schicken. Werbung gehört dort aber nur sparsam hinein. Sonst wird aus der Servicemail eine Werbemail, und dafür brauchst du wieder eine Zustimmung.
Unser Tipp
Klär die Grundlagen einmal sauber mit deinem Datenschutz-Beauftragten oder Anwalt. Danach kannst du dich auf das konzentrieren, was Umsatz bringt: gute Flows und Kampagnen. Wenn du wissen willst, wo dein Setup gerade steht, schauen wir uns das im kostenlosen E-Mail-Audit an.
Mehr dazu: E-Mail-Marketing für Online-Shops im DACH-Raum. Passend zum Thema: Welche Klaviyo-Flows braucht ein Online-Shop?
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